Mobile Blitzer in Niederkrüchten aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 05.11.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute (05.11.2025) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Niederkrüchtens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Mittwoch und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Niederkrüchten im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Niederkrüchten gerechnet werden.
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Die Standorte für Radarkontrollen in Niederkrüchten, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen am 05.11.2025
Seit 05.11.2025 um 13:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Roermonder Straße (PLZ 41372). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 05.11.2025, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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