Blitzer in Niederkrüchten aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 04.12.2025

Achtung, Radarkontrolle! In Niederkrüchten kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 04.12.2025 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Im Augenblick ist in Niederkrüchten an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Niederkrüchten kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Die Blitzerstandorte in Niederkrüchten, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen am 04.12.2025

Seit 04.12.2025 um 10:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich An der Beek (PLZ 41372 in Elmpt). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 04.12.2025, 11:18 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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