Blitzer in Borchen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 21.04.2026 Raser ins Visier
Heute wird in Borchen die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Lesen Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Borchen am 21.04.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Borchen an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.04.2026, 12:19 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Blitzer am 21.04.2026 in Borchen, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird 📍 auf dem Alter Hellweg, PLZ 33178 in Borchen, Alfen. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.04.2026 um 11:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 21.04.2026, 12:19 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Erste Hilfe! Das sollten Sie im Notfall immer zuhause haben
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bud/roj/news.de
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