Blitzer in Eggenstein-Leopoldshafen aktuell am Montag: Wo Sie am 27.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Im Straßenverkehr von Eggenstein-Leopoldshafen müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Montag (27.04.2026) besonders aufpassen, dass das Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo aktuell mobile Blitzer aufgebaut sind und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Eggenstein-Leopoldshafen an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.04.2026, 15:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Eggenstein-Leopoldshafen, Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg am 27.04.2026
📍 Auf der Landstraße, PLZ 76344 in Eggenstein-Leopoldshafen, Eggenstein (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.04.2026 um 15:05 Uhr.
(Stand: 27.04.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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