Mobile Blitzer in Schraden aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.01.2026 geblitzt
Wer an diesem Donnerstag in Schraden sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 15.01.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Schraden.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Schraden an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.01.2026, 15:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 15.01.2026 die mobilen Blitzer in Schraden, Kreis Elbe-Elster, Brandenburg
Achtung am 📍 Standort L63 (Postleitzahl 04928 in Schraden, Rothes Buschhaus): Wie am 15.01.2026 um 15:28 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.
Daneben wird geblitzt 📍 auf der Kreisstraße, PLZ 04928 in Schraden. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.01.2026 um 08:33 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 15.01.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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