Mobile Blitzer in Übach-Palenberg aktuell am Mittwoch: Wo am 28.01.2026 Radarfallen stehen

Achtung, Radarfalle! Am 28.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Übach-Palenberg unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Geblitzt wird in Übach-Palenberg den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 28.01.2026 die mobilen Radarfallen in Übach-Palenberg, Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen

Im 📍 Bereich Vom-Stein-Straße, PLZ 52531 in Marienberg, Palenberg (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.01.2026 um 17:55 Uhr.

📍 Auf der Siepenbuschstraße, PLZ 52531 in Siepenbusch (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 28.01.2026 um 17:42 Uhr gemeldet.

Aufgepasst weiterhin im 📍 Bereich Wurmtalstraße (Postleitzahl 52531 in Windhausen, Zweibrüggen): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 28.01.2026 um 14:24 Uhr und zusätzlich bestätigt am 28.01.2026, 15:57 Uhr.

(Stand von: 28.01.2026, 18:15 Uhr)

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Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Die Regeln für Radarwarner

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.01.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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