Blitzer in Schlieben aktuell am Mittwoch: Wo am 11.03.2026 Radarfallen stehen

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute, am 11.03.2026 zu schnell auf Schliebens Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafgelder und sogar der Entzug des Führerscheins. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Schlieben am Mittwoch in der Übersicht.

Erstellt von - Uhr

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Geblitzt wird in Schlieben nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Schlieben, Kreis Elbe-Elster: Radarfallen am 11.03.2026 in der Region in Brandenburg

Vorsicht im 📍 Bereich L704 (Postleitzahl 04936 in Striesa, Lebusa, Krassig): Wie am 11.03.2026 um 09:42 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 11.03.2026, 11:48 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere interessante KFZ-Themen:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.