Blitzer in Tangerhütte aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 20.08.2026 Raser ins Visier

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Auch am heutigen Donnerstag, 20.08.2026 wird in Tangerhütte geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Tangerhütte gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Tangerhütte kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarfallen in Tangerhütte, Kreis Stendal, Sachsen-Anhalt am 20.08.2026

Seit 20.08.2026 um 16:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Tangermünder Straße (PLZ 39517 in Lüderitz) auf Höhe Kindertageseinrichtung "Unsere Dorfspatzen". Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 20.08.2026, 16:45 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.08.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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