Mobile Blitzer in Pullach im Isartal aktuell am Dienstag: Wo Sie am 28.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 28.04.2026. An diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Pullach im Isartal an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerpositionen in Pullach im Isartal und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Momentanen Meldungen zufolge wird in Pullach im Isartal gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pullach im Isartal gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die Blitzer in Pullach im Isartal, Kreis München, Bayern

Vorsicht im 📍 Bereich Sollner Straße (Postleitzahl 82049 in Pullach im Isartal, Großhesselohe): Wie am 28.04.2026 um 07:47 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 28.04.2026, 11:46 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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