Blitzer in Hohenbrunn aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 02.04.2026

Wer an diesem Donnerstag in Hohenbrunn mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 02.04.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Hohenbrunn.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Hohenbrunn im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region München. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hohenbrunn gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 02.04.2026 in Hohenbrunn, Kreis München, Bayern

Am 📍 Standort Robert-Bosch-Straße, PLZ 85521 in Riemerling auf Höhe Das Wichtelhaus (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.04.2026 um 12:11 Uhr.

(Stand von: 02.04.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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