Mobile Blitzer in Schipkau aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 05.04.2026 Raser ins Visier

Heute wird in Schipkau geblitzt. Wer am Sonntag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Schipkau am 05.04.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie jetzt bei news.de.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Schipkau im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oberspreewald-Lausitz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schipkau gerechnet werden.

Schipkau, Kreis Oberspreewald-Lausitz: Radarfallen am 05.04.2026 in der Region in Brandenburg

Am 📍 Standort A13, PLZ 01993 in Schipkau (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.04.2026 um 08:00 Uhr.

(Stand: 05.04.2026, 12:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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