Mobile Blitzer in Winsen (Aller) aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 28.04.2026
"Fuß vom Gas" heißt es am 28.04.2026. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Winsen (Aller) an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es könnte blitzen! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Winsen (Aller) bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Winsen (Aller) an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die Radarkontrollen in Winsen (Aller), Kreis Celle, Niedersachsen
Am 📍 Standort B3, PLZ 29308 in Hassel (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.04.2026 um 07:59 Uhr.
(Stand: 28.04.2026, 08:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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