Blitzer in Limbach-Oberfrohna aktuell am Samstag: Wo am 10.10.2026 Radarkontrollen stattfinden
Am 10.10.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch an diesem Samstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Limbach-Oberfrohna an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarkontrollen! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Limbach-Oberfrohna und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Limbach-Oberfrohna gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.10.2026, 07:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 10.10.2026 in Limbach-Oberfrohna, Kreis Zwickau, Sachsen
Seit 10.10.2026 um 07:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Burgstädter Straße (PLZ 09212). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 10.10.2026, 07:45 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Oktober 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.10.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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