Blitzer in Pfaffenhofen an der Ilm aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 10.06.2026 in eine Radarfalle geraten können

Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer am heutigen 10.06.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Pfaffenhofen an der Ilm unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Pfaffenhofen an der Ilm an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Pfaffenhofen an der Ilm kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Pfaffenhofen an der Ilm: Aktuelle Blitzer-Standorte am 10.06.2026 in der Region in Bayern

Vorsicht am 📍 Standort Äußere Moosburger Straße (Postleitzahl 85276 in Kuglhof, Hipp-Siedlung): Wie am 10.06.2026 um 12:40 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 10.06.2026, 15:47 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.06.2026, 15:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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