Mobile Blitzer in Hartenstein aktuell am Dienstag: Wo am 18.08.2026 Radarfallen stehen

Am 18.08.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Am heutigen Dienstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Hartenstein an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Hartenstein aufgelistet.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Hartenstein wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hartenstein kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Blitzer am 18.08.2026 in Hartenstein, Kreis Zwickau, Sachsen

Im 📍 Bereich A72, PLZ 08118 in Zschocken (Tempolimit 120 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.08.2026 um 15:02 Uhr.

(Stand: 18.08.2026, 15:45 Uhr)

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.08.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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