Blitzer in Mössingen aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 13.01.2026 geblitzt

In Mössingen wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Lesen Sie bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Mössingen am 13.01.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Mössingen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Tübingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mössingen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 13.01.2026 die Blitzer in Mössingen, Kreis Tübingen, Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich L385, PLZ 72116 in Talheim, Mössingen (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 13.01.2026 um 06:13 Uhr.

(Stand: 13.01.2026, 10:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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