Mobile Blitzer in Hückelhoven aktuell am Montag: Wo Sie am 10.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 10.08.2026. Diesen Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Hückelhoven an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Hückelhoven bequem in einer Übersicht.

Erstellt von - Uhr

Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Hückelhoven ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hückelhoven kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hückelhoven, Kreis Heinsberg: Blitzer-Standorte am 10.08.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

📍 Auf der Jülicher Straße, PLZ 41836 in Doveren, Rurbrücke (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 10.08.2026 um 17:49 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 10.08.2026, 19:16 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.