Blitzer in Bentwisch aktuell am Samstag: Hier stehen am 06.06.2026 mobile Blitzer

Am 06.06.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Bentwisch an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es könnte blitzen! Hier informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Bentwisch befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Momentan ist in Bentwisch an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 06.06.2026, 12:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Bentwisch, Kreis Rostock: Aktuelle Radarfallen am 06.06.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Achtung im 📍 Bereich B105 (Postleitzahl 18182 in Goorstorf, Neu Bartelsdorf): Wie am 06.06.2026 um 12:25 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand: 06.06.2026, 12:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.06.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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