Mobile Blitzer in Aying aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 14.07.2026 geblitzt?
Achtung, Radarfalle! Am 14.07.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Aying kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Aying im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Blitzer am 14.07.2026 in Aying, Kreis München, Bayern
Geblitzt wird am 📍 Standort Holzkirchener Straße, PLZ 85653 in Peiß. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.07.2026 um 05:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 14.07.2026, 07:46 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juli 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.07.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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