Mobile Blitzer in Mönchengladbach aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 28.04.2026 geblitzt

Im Straßenverkehr von Mönchengladbach müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Dienstag (28.04.2026) ganz besonders aufmerksam sein, dass sie nicht in eine Radarkontrolle fahren. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und was bei einem Verstoß passiert, erfahren Sie hier auf news.de.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Momentan ist in Mönchengladbach an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Mönchengladbach: Radarkontrollen am 28.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Aufgepasst 📍 auf der Brunnenstraße (Postleitzahl 41069 in Nord, Dahl, Hermges): Wie am 28.04.2026 um 14:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

Desweiteren ist ein Blitzer am 📍 Standort Erzbergerstraße, PLZ 41061 in Ost, Hardterbroich-Pesch aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 28.04.2026 um 14:29 Uhr bekannt.

Auch steht ein Blitzer 📍 auf der Rheydter Straße, PLZ 41065 in Nord, Gladbach. Der Standort wurde am 28.04.2026 um 13:19 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 28.04.2026, 16:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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