Blitzer in Halle (Saale) aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 28.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Dienstag (28.04.2026) mit zu hohem Tempo auf den Straßen von Halle (Saale) unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Halle (Saale) an diesem Dienstag in der Übersicht.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Halle (Saale) im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.04.2026, 08:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt am 28.04.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort Murmansker Straße, PLZ 06130 in Südstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.04.2026 um 08:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Daneben wird geblitzt am 📍 Standort Hettstedter Straße, PLZ 06124 in Neustadt, WK I. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.04.2026 um 07:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 28.04.2026, 08:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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