Mobile Blitzer in Halle (Saale) aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 15.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Im Straßenverkehr von Halle (Saale) müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Donnerstag, den 15.01.2026 ganz besonders aufmerksam sein, dass sie nicht von einer Radarkontrolle erfasst werden. Wo aktuell Blitzer aufgebaut sind und wie hoch die Bußgelder ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Halle (Saale) ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Halle (Saale) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 15.01.2026 die Radarfallen in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird am 📍 Standort Delitzscher Straße, PLZ 06116 in Reideburg. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.01.2026 um 11:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 15.01.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.