Blitzer in Köln aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 10.06.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Mobile Blitzer in Köln! Auch am heutigen Mittwoch (10.06.2026) sind Radarkontrollen aufgebaut und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Köln.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Köln an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Köln kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 10.06.2026 in Köln, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort Auf dem Eichenbrett, PLZ 51109 in Kalk, Merheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.06.2026 um 18:40 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
Aufgepasst außerdem 📍 auf der Neusser Straße (Postleitzahl 50737 in Nippes, Weidenpesch): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 10.06.2026 um 17:36 Uhr und zusätzlich bestätigt am 10.06.2026, 19:07 Uhr.
Seit 10.06.2026 um 16:50 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Filzengraben (PLZ 50676 in Innenstadt, Altstadt-Süd, Georgsviertel) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 10.06.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.06.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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