Mobile Blitzer in Gangelt aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 29.05.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Gangelt kann es für Verkehrsteilnehmer am 29.05.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Geblitzt wird in Gangelt den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Heinsberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gangelt gerechnet werden.

Gangelt, Kreis Heinsberg: Aktuelle Blitzer-Standorte am 29.05.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 29.05.2026 um 05:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Hanbusch (PLZ 52538 in Gillrath). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 29.05.2026, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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