Blitzer in Frankfurt am Main aktuell am Freitag: Hier stehen am 19.12.2025 mobile Radarfallen
Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Freitag, 19.12.2025 wird in Frankfurt am Main geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Frankfurt am Main an insgesamt 3 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 19.12.2025, 14:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 19.12.2025 die Blitzer in Frankfurt am Main, Hessen
Seit 19.12.2025 um 11:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Babenhäuser Landstraße (PLZ 60599 in Süd, Sachsenhausen, Sachsenhausen Süd). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst weiterhin 📍 auf der Salmünsterer Straße (Postleitzahl 60386 in Ost, Fechenheim, Fechenheim-Nord): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 19.12.2025 um 08:52 Uhr und zusätzlich bestätigt am 19.12.2025, 13:41 Uhr.
Im 📍 Bereich Alte Gasse, PLZ 60313 in Innenstadt 1, Innenstadt (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 19.12.2025 um 07:32 Uhr gemeldet.
(Stand: 19.12.2025, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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