Blitzer in Tübingen aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 05.03.2026 mobile Blitzer
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 05.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Tübingens Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Tübingen an diesem Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Tübingen auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.03.2026, 10:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarfallen in Tübingen, Baden-Württemberg am 05.03.2026
Aufgepasst am 📍 Standort Sindelfinger Straße (Postleitzahl 72070 in Weststadt): Wie am 05.03.2026 um 08:45 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
Seit 05.03.2026 um 07:46 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Heinlenstraße (PLZ 72072 in Derendingen, Feuerhägle) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 05.03.2026, 10:17 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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