Blitzer in Dülken aktuell am Freitag: Wo Sie am 17.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute (17.04.2026) mit zu hohem Tempo auf Dülkens Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Strafgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Dülken am Freitag im Überblick.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Geblitzt wird in Dülken nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dülken kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Dülken, Kreis Viersen: Aktuelle Radarfallen am 17.04.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 17.04.2026 um 07:35 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Tilburger Straße (PLZ 41751). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.04.2026, 08:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 08:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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