Blitzer in Bad Wünnenberg aktuell am Mittwoch: Wo am 01.04.2026 Radarkontrollen stattfinden

Achtung, Radarfalle! In Bad Wünnenberg kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 01.04.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Momentan ist in Bad Wünnenberg an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Wünnenberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Blitzer am 01.04.2026 in Bad Wünnenberg, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird am 📍 Standort Zum Sauerland, PLZ 33181 in Bleiwäsche. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 15:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 16:19 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 16:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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