Mobile Blitzer in Emskirchen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 08.06.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Montag, 08.06.2026 wird in Emskirchen geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Emskirchen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Emskirchen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 08.06.2026 die Radarkontrollen in Emskirchen, Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern
Vorsicht am 📍 Standort Am Aurachgrund (Postleitzahl 91448 in Oberniederndorf): Wie am 08.06.2026 um 11:40 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
Am 📍 Standort B8, PLZ 91448 in Emskirchen, Prackenhof (Tempolimit 100 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 08.06.2026 um 06:35 Uhr gemeldet.
(Stand: 08.06.2026, 11:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.06.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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