Blitzer in München aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 04.04.2026 geblitzt
Temposündern in München drohen diesen Samstag (04.04.2026) saftige Ordnungsgelder, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in München an insgesamt 3 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 04.04.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
München: Aktuelle Radarfallen am 04.04.2026 in der Region in Bayern
Seit 04.04.2026 um 19:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Kreillerstraße (PLZ 81825 in Trudering-Riem, 15.3). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren wird geblitzt im 📍 Bereich Zehntfeldstraße, PLZ 81825 in Trudering-Riem, Michaeliburg. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.04.2026 um 18:40 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
Auch steht ein Blitzer im 📍 Bereich Rupert-Mayer-Straße, PLZ 81379 in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, 19.1, Südseite. Der Standort wurde am 04.04.2026 um 19:14 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 60 km/h.
(Stand von: 04.04.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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