Blitzer in München aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 06.03.2026

Achtung, Radarfalle! In München kann es für Autofahrer am 06.03.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Geblitzt wird in München den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 6 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 06.03.2026 in München, Bayern

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Franz-Fackler-Straße (80995 Feldmoching-Hasenbergl, Fasanerie)30 km/h06.03.2026, 18:31 Uhr-
Willibaldstraße (80689 Pasing-Obermenzing, 21.2, Am Westbad)30 km/h06.03.2026, 18:23 Uhr-
Dülferstraße (80995 Feldmoching-Hasenbergl, Feldmoching)30 km/h06.03.2026, 16:07 Uhr-
Riesstraße (80993 Moosach, 10.1 im Bereich OEZ Parken Nord)-06.03.2026, 17:59 Uhr-
Mauerkircherstraße (81925 Bogenhausen, 13.3, Herzogpark)30 km/h06.03.2026, 17:51 Uhr-
Einsteinstraße (81675 Au-Haidhausen, 5.3, Haidhausen-Nord)30 km/h06.03.2026, 13:11 Uhr-

(Stand von: 06.03.2026, 18:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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