Mobile Blitzer in München aktuell am Mittwoch: Wo am 07.01.2026 Radarkontrollen stattfinden
Achtung, Radarkontrolle! In München kann es für Autofahrer am 07.01.2026 teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in München an insgesamt 8 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.01.2026, 14:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 07.01.2026 in München, Bayern
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Tegernseer Landstraße (81549 Obergiesing-Fasangarten, 17.2) | 60 km/h | 07.01.2026, 13:33 Uhr | - |
| Höglwörther Straße (81379 Sendling-Westpark, 7.3, Siemens-Siedlung) | 30 km/h | 07.01.2026, 13:27 Uhr | - |
| Pfeilschifterstraße (80997 Moosach, 10.2) | 50 km/h | 07.01.2026, 13:03 Uhr | - |
| Graubündener Straße (81475 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Fürstenried, 19.4) | 30 km/h | 07.01.2026, 12:45 Uhr | - |
| Grünwalder Straße (81545 18.5, Untergiesing-Harlaching) | 50 km/h | 07.01.2026, 10:57 Uhr | - |
| Einsteinstraße (81675 Au-Haidhausen, 5.2, Steinhausen) | 30 km/h | 07.01.2026, 14:19 Uhr | - |
| Sternstraße (80538 1.5) | 30 km/h | 07.01.2026, 13:34 Uhr | - |
| Annabrunner Straße (81673 Berg am Laim, 14.1) | - | 07.01.2026, 14:30 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2026, 14:45 Uhr)
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Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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