Blitzer in Weißkeißel aktuell am Dienstag: Wo Sie am 28.07.2026 in eine Radarfalle geraten können

In Weißkeißel stehen am Dienstag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 28.07.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Weißkeißel.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Weißkeißel an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Görlitz sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 28.07.2026 die mobilen Radarfallen in Weißkeißel, Kreis Görlitz, Sachsen

Seit 28.07.2026 um 12:18 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Görlitzer Straße (PLZ 02957 in Weißkeißel). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 28.07.2026, 16:45 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.07.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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