Mobile Blitzer in Görlitz aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 12.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Am 12.03.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Görlitz an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Görlitz aufgelistet.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Görlitz im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.

Görlitz: Aktuelle Radarfallen am 12.03.2026 in der Region in Sachsen

Geblitzt wird 📍 auf der Heilige-Grab-Straße, PLZ 02828 in Innenstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.03.2026 um 09:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 12.03.2026, 15:47 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.03.2026, 15:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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