Auf keinen Fall antworten: Vorsicht bei diesen E-Mails - Bund warnt vor Blitzer-Betrugsmasche
Bitte lächeln! Geblitzt zu werden ist immer ärgerlich. Neuerdings häufen sich allerdings Betrugsversuche, bei denen es um angebliche Verkehrsverstöße dieser Art geht. Wie sollten Sie darauf reagieren?
Von news.de-Redakteur Felix Schneider - Uhr
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- Neue Blitzer-Betrugsmasche aufgetaucht
- Dabei werden Bußgeldbescheide per E-Mail versendet
- Die Bescheide sind immer Fakes, die Schadsoftware enthalten können
Sie kennen es vielleicht: Man ist in Eile und übersieht dabei, dass man geradewegs in einen Blitzer hineinrast. Nur wenige Tage später erwartet Sie in der Regel dann eher unerfreuliche Post mit einem schönen Foto zur Erinnerung. Doch kommen die Bußgeldbescheide jetzt auch per E-Mail? Das suggerieren immerhin einige E-Mails, die derzeit im Umlauf sind. Dabei handelt es sich jedoch um eine Betrugsmasche - das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warntnun vor den Bußgeld-E-Mails.
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Wichtig zu wissen: Die E-Mails sind immer Fakes
In der Tat digitalisiert der Bund Bußgeldbescheide nicht, sondern versendet sie immer per Post. Erhalten Sie eine solche E-Mail, sollte bereits die erste Warnleuchte für Sie angehen. Dass es sich um einen Betrug handelt, ist an mehreren Anzeichen ersichtlich. Zum einen handelt es sich beim KBA nicht um die für Bußgeldbescheide zuständige Behörde. Echte Bescheide kommen von den Straßenverkehrsämtern und werden Ihnen per Post an Ihre Wohnadresse gesendet. In der Regel geht einem Bußgeld zunächst auch eine Anhörung voraus, die Ihnen Gelegenheit gibt, sich zum Vorfall zu äußern. Weitere Anzeichen für eine fiese Masche sind auch die Länderkennung des Absenders, @.ru, was auf russischstämmige Mails hinweist, und das Fehlen eines Aktenzeichens.
So erkennen Sie die Betrugsversuche per Mail
Sollten Sie merken, dass eine solche Mail in Ihrem Postfach landet, können Sie diese ganz einfach in den Spamordner oder Papierkorb verschieben. Öffnen Sie die Mail nicht und klicken Sie auch nicht auf Download-Links oder andere Links, die Sie auf externe Seiten führen. Laut KBA kann nicht ausgeschlossen werden, dass angehängte Links eine Schadsoftware beinhalten. Dem KBA zufolge sollen sich die Mails in etwa so lesen:
Bußgeldbescheid
Sehr geehrte/r ,
Sie haben eine Geldstrafe in Höhe von 158 Euro erhalten wegen:
- Art des Verstoßes: Geschwindigkeitsüberschreitung
- Datum des Vorfalls: 02/02/2025
Für Ihre Bequemlichkeit können Sie das PDF-Dokument mit den Zahlungsinformationen unter folgendem Link herunterladen:
PDF zum Download
Falls Sie mit diesem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben. Bitte kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten, falls Sie Fragen haben:
Selbstverständlich sollten Sie den Zahlungsaufforderungen auf keinen Fall Folge leisten. Wichtig ist, dass Sie nun checken, ob und wie Betrüger möglicherweise Ihre E-Mail auf dem Radar haben. Dafür bietet sich ein Besuch auf der Seite "Have I been pwned?" an, die Ihnen zeigt, ob Ihre E-Mail noch sicher ist. Wie Sie verlässlich Phishing und andere Betrugsversuche erkennen können, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema Sicherheit im Netz.
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