Blitzer auf der A15 aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 02.05.2026 geblitzt
Im Streckenverlauf der Autobahn A15 müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Samstag (02.05.2026) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A15 auf einem Abschnitt geblitzt. Die Situation der Verkehrsüberwachung einer Bundesautobahn kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 02.05.2026 auf der A15
Seit 02.05.2026 um 07:22 Uhr ist für die A15 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Lübbenau Spreewald / Klein Beuchow (Kreis Oberspreewald-Lausitz) in Brandenburg. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.05.2026, 08:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeits im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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