Mobile Blitzer in Cochem aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 07.06.2026

Wer an diesem Sonntag in Cochem nicht auf seinen Tacho achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.06.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Cochem.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Cochem an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 07.06.2026 die Radarkontrollen in Cochem, Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz

Im 📍 Bereich Panoramastraße, PLZ 56812 in Sehl, Ebernach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.06.2026 um 09:53 Uhr.

(Stand: 07.06.2026, 11:15 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.06.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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