Mobile Blitzer in Zwiesel aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 10.04.2026
Mobile Blitzer in Zwiesel! Auch am heutigen Freitag (10.04.2026) sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und ahnden Tempoüberschreitungen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Zwiesel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Zwiesel den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Zwiesel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Zwiesel, Kreis Regen: Aktuelle Radarfallen am 10.04.2026 in der Region in Bayern
Seit 10.04.2026 um 14:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Rotkotstraße (PLZ 94227 in Theresienthal). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 10.04.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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