Mobile Blitzer in Osterburg aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 27.09.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! In Osterburg kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 27.09.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Sonntag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Osterburg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Osterburg, Kreis Stendal: Aktuelle Blitzer-Standorte am 27.09.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt

Am 📍 Standort Polkern, PLZ 39606 in Polkern (Tempolimit 40 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.09.2026 um 08:42 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 27.09.2026, 08:45 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.09.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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