Blitzer in Havelberg aktuell am Freitag: Wo am 17.04.2026 Radarkontrollen stattfinden

Achtung, Radarfalle! Am 17.04.2026 kann es für Autofahrer in Havelberg kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Havelberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Havelberg gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Havelberg, Kreis Stendal, Sachsen-Anhalt am 17.04.2026

Vorsicht am 📍 Standort L4 (Postleitzahl 39539 in Havelberg, Müggenbusch): Wie am 17.04.2026 um 07:06 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand: 17.04.2026, 08:48 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 08:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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