Blitzer in Herrnhut aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 14.04.2026 Raser ins Visier

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 14.04.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Herrnhuts Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Herrnhut an diesem Dienstag in der Übersicht.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Geblitzt wird in Herrnhut nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Herrnhut gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Herrnhut, Kreis Görlitz, Sachsen am 14.04.2026

Am 📍 Standort Zittauer Straße, PLZ 02747 in Herrnhut auf Höhe Kindergarten Senfkorn (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.04.2026 um 10:00 Uhr.

(Stand: 14.04.2026, 11:47 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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