Blitzer in Langenau aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 08.06.2026 Raser ins Visier

Am 08.06.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Am heutigen Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Langenau an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier informieren wir Sie, an welchen Standorten sich die Blitzer in Langenau befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

In Langenau wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Langenau gerechnet werden.

Alle Radarkontrollen am 08.06.2026 in Langenau, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg

Vorsicht am 📍 Standort Benzstraße (Postleitzahl 89129): Wie am 08.06.2026 um 13:59 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.

(Stand von: 08.06.2026, 15:15 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.06.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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