Blitzer in Langenhagen aktuell am Mittwoch: Wo am 10.06.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarfalle! Am 10.06.2026 kann es für Autofahrer in Langenhagen teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Langenhagen im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.06.2026, 20:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarfallen am 10.06.2026 in Langenhagen, Kreis Region Hannover, Niedersachsen
Am 📍 Standort Walsroder Straße, PLZ 30853 in Langenhagen (Kernstadt), Brink (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 10.06.2026 um 17:14 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 10.06.2026, 20:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.06.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.