"Fuß vom Gas" heißt es am 21.05.2024. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Schneeberg an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Schneeberg und was Sie sonst noch beachten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Schneeberg aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.05.2024, 07:31 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Schneeberg am 21.05.2024
Seit 21.05.2024 um 05:56 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Gottlieb-Heinrich-Dietz-Straße (PLZ 08289 in Griesbach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 21.05.2024, 07:31 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de