Mobile Blitzer in Salzkotten aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 01.04.2026 geblitzt
Achtung Autofahrer! Wer heute (01.04.2026) zu schnell auf Salzkottens Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Strafgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Salzkotten am Mittwoch im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Infos zufolge in Salzkotten im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Salzkotten gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Salzkotten, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen am 01.04.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Paderborner Straße, PLZ 33154 in Salzkotten. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 07:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 08:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 08:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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