Mobile Blitzer in Erkelenz aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 03.06.2026
Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Mittwoch, 03.06.2026 auch in Erkelenz. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Erkelenz sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Heinsberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Erkelenz gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Erkelenz, Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen am 03.06.2026
Seit 03.06.2026 um 18:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Tenholter Straße (PLZ 41812 in Bellinghoven). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst weiterhin 📍 auf der Katzemer Straße (Postleitzahl 41812 in Kückhoven): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 03.06.2026 um 11:25 Uhr und zusätzlich bestätigt am 03.06.2026, 19:01 Uhr.
(Stand: 03.06.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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