Blitzer in Viersen aktuell am Montag: Wo am 12.10.2026 Radarfallen stehen
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer am heutigen 12.10.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Viersens Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Montag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Viersen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Viersen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Viersen, Nordrhein-Westfalen am 12.10.2026
Seit 12.10.2026 um 10:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Nettetaler Straße (PLZ 41751 in Boisheim). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 12.10.2026, 16:19 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.10.2026, 16:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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