Mobile Blitzer in Kempen aktuell am Sonntag: Wo Sie am 09.08.2026 in eine Radarfalle geraten können
Vorsicht Autofahrer! Wer heute (09.08.2026) zu schnell auf Kempens Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Kempen am Sonntag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Kempen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kempen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarfallen am 09.08.2026 in Kempen, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aufgepasst 📍 auf der Kerkener Straße (Postleitzahl 47906): Wie am 09.08.2026 um 19:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Dazu steht ein Blitzer am 📍 Standort Oedter Straße, PLZ 47906. Der Standort wurde am 09.08.2026 um 19:16 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort Herckenrathstraße, PLZ 47906. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.08.2026 um 19:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 09.08.2026, 20:15 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.08.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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