Blitzer in Greifswald aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 16.05.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! In Greifswald kann es für Autofahrer am 16.05.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

In Greifswald ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Greifswald kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Greifswald, Kreis Vorpommern-Greifswald: Aktuelle Blitzer-Standorte am 16.05.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Aufgepasst 📍 auf der Wolgaster Straße (Postleitzahl 17493 in Eldena): Wie am 16.05.2026 um 10:51 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 16.05.2026, 20:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.05.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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