Blitzer in Bruchsal aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 11.09.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Bruchsal kann es für Autofahrer am 11.09.2026 unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Raser können momentanen Infos zufolge in Bruchsal auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bruchsal kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bruchsal, Kreis Karlsruhe: Aktuelle Radarfallen am 11.09.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Aufgepasst am 📍 Standort Werner-von-Siemens-Straße (Postleitzahl 76646): Wie am 11.09.2026 um 16:34 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 11.09.2026, 19:15 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.09.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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